Wichtige Information zum Oberen Grumbacher Teich

Vor wenigen Tagen wurden am Obereren Grumbacher Teich Schilder mit einem Betretungsverbot aufgestellt. Die zeitlich befristete Maßnahmen hat ihren Ursprung bei Probleme mit der Trinkwasserversorgung in dieser Region.

Die Ausrufung zum Wasserschutzgebiet hat keinen unmittelbaren Einfluß auf die Befischungs des Gewässers, wenn sie sich an die Regeln für Wasserschutzgebiete halten.

1. Das Gewässer darf nicht aufgesucht werden, wenn eine infektiöse Erkrankung vorliegt.

2. Als Mitglied unseres Vereins, dürfen Sie zur Ausübung der Angelei das Gewässer betreten,  Begleitpersonen dürfen nicht in die Sperrzone.

3. Lagern, Angelzelte aufstellen oder sonsige Aktivitäten, außer das Angeln, sind nicht gestattet.

4. Das Einbringen von Fäkalien gleich welcher Art ist verboten.

Bitte halten Sie sich zum Schutz der Bevölkerung an die Vorgaben.