Häufige Fragen (FAQs) zum Vereinsbeitritt

Die Formulare zum Vereinsbeitritt finden Sie unter Verein > Mitglied werden.

Wer kann Vereinsmitglied beim Klub Braunschweiger Fischer e.V. (kurz: KBF) werden?

Kurzum, alle Jugendliche (Mindestalter 12 Jahre) und Erwachsene, die am Angeln interessiert sind. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind erforderlich.

Was ist zum Vereinsbeitritt erforderlich?

Es ist ein schriftliches Anmeldeformular ausfüllen. Hier sind die persönlichen Daten wie z.B. Wohnanschrift, Mailadresse und Bankverbindung anzugeben. Minderjährige Personen benötigen außerdem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Dem Anmeldeformular sind 2 Passbilder beizufügen. Selbstgedruckte Bilder werden nicht akzeptiert.

In Einzelfällen behalten wir uns vor Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags vor, die Bonität des Antragsstellers zu überprüfen (CREDITREFORM).

Wo bekomme ich das Anmeldeformular und wie geht es weiter?

Das Formular kann im Downloadbereich unserer Homepage heruntergeladen werden. Alternativ liegt es in gedruckter Form in unserer Geschäftsstelle aus.

Das Formular muss gemeinsam mit den beiden Bildern (bitte leserlich Ihren Namen auf die Bildrückseite schreiben) ausgefüllt per Post an die Geschäftsstelle geschickt oder dort abgegeben werden.

Wann hat die Geschäftsstelle geöffnet?

Montags von 17-19 Uhr. An Feiertagen sowie während der Sommer- und Weihnachtsferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Welche Kosten entstehen Ihnen durch die Mitgliedschaft im Verein?

Einmalig ist eine Aufnahmegebühr von 55 EUR für die Erstellung Ihrer Angelpapiere sowie für einen Gewässerordner zu entrichten (derzeit noch in bar).

Jugendliche bis 18 Jahren zahlen 62,50 EUR Jahresbeitrag, erwachsene Mitglieder 125 EUR zzgl. 40 EUR für den Arbeitsdienst (gesamt also 165 EUR). Der Erstbeitrag ist sofort zu entrichten (in bar oder per ec/Kreditkarte) oder nach vorheriger Absprache zu überweisen.

Beiträge werden in den Folgejahren per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Eine eigenständige Barzahlung ist nicht erwünscht und führt nur zu Missverständnissen und erhöhtem Arbeitsaufwand.

Benötige ich zum Vereinsbeitritt eine Anglerprüfung?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass grundsätzlich ein Nachweis über das anglerische Wissen erforderlich ist (im Jargon Angelschein, erfolgreich absolvierte Angelprüfung). Diese kann auch nach Vereinsbeitritt abgelegt werden; wir bieten entsprechende Kurse an.

Sie können in Vorbereitung auf die Angelprüfung in unseren Vereinsgewässern bis zur Dauer von einem Jahr auch ohne Prüfung angeln. Das gilt nicht für den Mittellandkanal und den Stichkanal Salzgitter.

Während dieser Zeit ist auf jeden Fall eine Angelprüfung zu absolvieren. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, sind Sie ab dem zweiten Jahr nicht mehr angelberechtigt und erhalten keine Fangunterlagen.

Wann kann ich endlich angeln?

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags sehr zeitnah, oftmals am gleichen Tag (dienstags) Ihre Angelpapiere. Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie die erforderliche Beitragsmarke (Zahlungsnachweis) für das jeweilige Kalenderjahr sowie eine Belehrung über das Verhalten an unseren Gewässern usw.

Dann sind sie angelberechtigt.

Darf ich überall angeln?

Ihre Angelberechtigung gilt nur für die Gewässer des KBF sowie für Mittellandkanal und Stichkanal (mit Angelprüfung). Für alle anderen Gewässer benötigen Sie die eine Erlaubnis des Besitzers oder Inhabers der Fischereirechte.