Die Jugendgruppe "Braunschweiger Hechte" ist eine Untergruppe des Muttervereins "Klub Braunschweiger Fischer e.V." und wird von dem in der Jahreshauptversammlung gewählten Jugendleiter beaufsichtigt. Mitglieder der Jugendgruppe müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Die Jugendgruppe wählt selbstständig ihren Jugendleiter, Schriftführer und Sportwart entsprechend der satzungsmäßigen Fristen. Der Jugendleiter wird der Jahreshauptversammlung des Muttervereins zur Wahl vorgeschlagen.
Jugendliche müssen die Übungs- und Belehrungsabende besuchen, anderenfalls kann bei unentschuldigtem Fernbleiben die Angelerlaubnis auf begrenzte Zeit eingezogen werden.
Der Ausschluss eines Jugendlichen kann nur erfolgen, wenn auf Antrag des Vorstandes der Jugendgruppe derselbe beim Mutterverein beantragt wird, und zwar, wenn der Jugendliche Pflichtversammlungen mehr als 3 mal unentschuldigt ferngeblieben ist. Als solche Veranstaltungen gelten alle bekanntgegebenen Zusammenkünfte. Im Übrigen gelten für den Jugendlichen in vollem Umfange die Satzung und Gewässerordnung des Muttervereins.
Die Jahreshauptversammlung der Jugendgruppe muss jährlich einmal, mindestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung des Muttervereins, stattgefunden haben. An den Versammlungen des Muttervereins können die Jugendlichen teilnehmen. Alle dort gefassten Beschlüsse werden durch den Jugendleiter den Jugendlichen bekanntgegeben.
Das Protokoll der Jahreshauptversammlung sollte in der Jahreshauptversammlung des Muttervereins bekanntgegeben werden.
Die Höhe des Mitgliedsbeiträge für die Jugendlichen wird auf der Jahreshauptversammlung des Muttervereins festgelegt.
Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden als ordentliche Mitglieder in den Mutterverein übernommen. Die Zahlung einer nochmaligen Aufnahmegebühr entfällt.
Jugendliche dürfen, wenn sie mindestens 1 Jahr der Jugendgruppe angehören, ohne Aufsicht angeln. Als Aufsicht gilt nur ein ordentliches Mitglied des Muttervereins.
Die angesetzten Pflichtstunden müssen unbedingt geleistet werden.
Jugendveranstaltungen, die mit einer Gewässersperrung verbunden sind, werden rechtzeitig bekanntgegeben (siehe dazu § 12 Abs. 2 und § 6 der Vereinssatzung)
Klub Braunschweiger Fischer e.V.Ein Hecht in der Region Braunschweig.
Unsere Jugendsatzung
§ 1
Die Jugendgruppe "Braunschweiger Hechte" ist eine Untergruppe des Muttervereins "Klub Braunschweiger Fischer e.V." und wird von dem in der Jahreshauptversammlung gewählten Jugendleiter beaufsichtigt. Mitglieder der Jugendgruppe müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2
Die Jugendgruppe wählt selbstständig ihren Jugendleiter, Schriftführer und Sportwart entsprechend der satzungsmäßigen Fristen. Der Jugendleiter wird der Jahreshauptversammlung des Muttervereins zur Wahl vorgeschlagen.
§ 3
Jugendliche müssen die Übungs- und Belehrungsabende besuchen, anderenfalls kann bei unentschuldigtem Fernbleiben die Angelerlaubnis auf begrenzte Zeit eingezogen werden.
§ 4
Der Ausschluss eines Jugendlichen kann nur erfolgen, wenn auf Antrag des Vorstandes der Jugendgruppe derselbe beim Mutterverein beantragt wird, und zwar, wenn der Jugendliche Pflichtversammlungen mehr als 3 mal unentschuldigt ferngeblieben ist. Als solche Veranstaltungen gelten alle bekanntgegebenen Zusammenkünfte. Im Übrigen gelten für den Jugendlichen in vollem Umfange die Satzung und Gewässerordnung des Muttervereins.
§ 5
Die Jahreshauptversammlung der Jugendgruppe muss jährlich einmal, mindestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung des Muttervereins, stattgefunden haben. An den Versammlungen des Muttervereins können die Jugendlichen teilnehmen. Alle dort gefassten Beschlüsse werden durch den Jugendleiter den Jugendlichen bekanntgegeben.
§ 6
Das Protokoll der Jahreshauptversammlung sollte in der Jahreshauptversammlung des Muttervereins bekanntgegeben werden.
§ 7
Die Höhe des Mitgliedsbeiträge für die Jugendlichen wird auf der Jahreshauptversammlung des Muttervereins festgelegt.
§ 8
Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden als ordentliche Mitglieder in den Mutterverein übernommen. Die Zahlung einer nochmaligen Aufnahmegebühr entfällt.
§ 9
Jugendliche dürfen, wenn sie mindestens 1 Jahr der Jugendgruppe angehören, ohne Aufsicht angeln. Als Aufsicht gilt nur ein ordentliches Mitglied des Muttervereins.
§ 10
Die angesetzten Pflichtstunden müssen unbedingt geleistet werden.
§ 11
Jugendveranstaltungen, die mit einer Gewässersperrung verbunden sind, werden rechtzeitig bekanntgegeben (siehe dazu § 12 Abs. 2 und § 6 der Vereinssatzung)
Termine der Jugendgruppe 2021
17.04. - 18.04.2021, Treffpunkt: Innere Schranke
ENTFÄLLT. Das Angeln in Denstorf findet NICHT statt.
08.05. - 09.05.2021, Treffpunkt: Parkplatz linke Schranke
22.05. - 24.05.2021, Treffpunkt: Hütte, Anmeldung erforderlich
12.06. - 13.06.2021, Treffpunkt: Hütte Waldsee
03.07. - 04.07.2021, Treffpunkt: Parkplatz B214
25.07. - 06.08.2021, Treffpunkt: Innere Insel, Anmeldung erforderlich
04.09. - 05.09.2021, Treffpunkt: Hütte Waldsee
25.09. - 26.09.2021, Treffpunkt: Parkplatz B214
09.10. - 10.10.2021, Treffpunkt: Hütte
27.11.2021, Treffpunkt: Parkplatz
Alle Jugendtermine beginnen um 16Uhr und enden um 10Uhr am Folgetag.
In diesem Jahr gelten weiterhin folgende Regeln im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie:
Wichtig: Alle Termine sind nur vorläufig! Sollte es aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich sein, ein sicheres Jugendangeln zu gewährleisten, so werden die jeweiligen Termine abgesagt. Wir werden das dann rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlichen. Bei weiteren Fragen ruft ihr einfach bei Detfef Arndt an.
Nach Ankunft am Gewässer und bevor der Angelplatz ausgesucht wird, werden die Betreuer über die Teilnahme am Jugendtermin informiert und die Einverständniserklärung** wird abgegeben.
* Anmeldung erforderlich: Verein > Downloads > Jugendgruppe
** An allen Terminen benötigt ihr eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung eurer Eltern. Zu finden unter: Verein > Downloads > Jugendgruppe
Hinweis für den Erwerb von Gastkarten
Die Angelwelt Hamburger Str. 268 in Braunschweig hat leider den Verkauf von Gastkarten für unsere Gewässer eingestellt.
Ab sofort können Sie Gastkarten vom Klub Braunschweiger Fischer e.V. Online über folgende Adresse beziehen:
HIER KÖNNEN SIE GASTKARTEN ONLINE KAUFEN.
Unsere Geschäftsstelle
Unsere Geschäftsstelle hat jeden Dienstag von 16:30 - 19:00Uhr für Sie geöffnet! Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0531 – 390 72 120. Ansonsten Siehe Ansprechpartner/Kontakte.
Veranstaltungstermine 2021
Neue Termine für 2021 folgen in Kürze.
Termine der Jugendgruppe 2021
17.04. - 18.04.2021, Treffpunkt: Innere Schranke
ENTFÄLLT. Das Angeln in Denstorf findet NICHT statt.
08.05. - 09.05.2021, Treffpunkt: Parkplatz linke Schranke
22.05. - 24.05.2021, Treffpunkt: Hütte, Anmeldung erforderlich
12.06. - 13.06.2021, Treffpunkt: Hütte Waldsee
03.07. - 04.07.2021, Treffpunkt: Parkplatz B214
25.07. - 06.08.2021, Treffpunkt: Innere Insel, Anmeldung erforderlich
04.09. - 05.09.2021, Treffpunkt: Hütte Waldsee
25.09. - 26.09.2021, Treffpunkt: Parkplatz B214
09.10. - 10.10.2021, Treffpunkt: Hütte
27.11.2021, Treffpunkt: Parkplatz
Alle Jugendtermine beginnen um 16Uhr und enden um 10Uhr am Folgetag.
In diesem Jahr gelten weiterhin folgende Regeln im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie:
Wichtig: Alle Termine sind nur vorläufig! Sollte es aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich sein, ein sicheres Jugendangeln zu gewährleisten, so werden die jeweiligen Termine abgesagt. Wir werden das dann rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlichen. Bei weiteren Fragen ruft ihr einfach bei Detfef Arndt an.
Nach Ankunft am Gewässer und bevor der Angelplatz ausgesucht wird, werden die Betreuer über die Teilnahme am Jugendtermin informiert und die Einverständniserklärung** wird abgegeben.
* Anmeldung erforderlich: Verein > Downloads > Jugendgruppe
** An allen Terminen benötigt ihr eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung eurer Eltern. Zu finden unter: Verein > Downloads > Jugendgruppe
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